Zurück in die Sportvereine
Eine förderbare Mitgliedschaft muss für einen Mindestzeitraum von drei Monaten abgeschlossen werden. Neumitglieder bezahlen bei allen teilnehmenden Sportvereinen nur den reduzierten Beitrag ein, die Sportvereine erhalten den Zuschuss über die an der Abwicklung beteiligten Dach- und Fachverbände. Achtung: Mitgliedsvereine des ÖFB (Fussball), des ÖTV (Tennis), ÖJV (Judo), ÖGV (Golf), ÖEHV (Eishockey) sowie VAVÖ (Natursportorganisationen) werden über die angeführten Verbände administrativ betreut, alle andere Mitgliedsvereine (zB der ASKÖ) werden über den jeweiligen Landes-Dachverband betreut. Diese Zuweisung an die bereuenden Verbände erfolgt über die Anmeldeplattform (siehe Links unten), die in Kürze freigeschalten sein wird. Nur angemeldete und von ihrem betreuenden Verband freigeschaltene Vereine können an der Aktion teilnehmen.
Der Beitrag des neuen Vereinsmitglieds muss zwischen 1. September und 31. Dezember 2021 einbezahlt werden, damit der Zuschuss ausbezahlt werden kann.
Die ASKÖ ruft auf: Nutzen Sie diese einmalige Förderaktion und werden Sie bis Jahresende neues Mitglied in einem der vielen Sportvereine.
Informationen zu Förderprogramm